AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE PERSONALBERATUNG

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Verträge und deren Abwicklung mit iq zukunft.

§ 2 Zielsetzung
Der Vertragsgegenstand von iq zukunft besteht in der Beratung von betrieblichen, kirchlichen, städtischen und freien Trägern von Kindertagesstätten bei der Suche nach geeignetem qualifizierten pädagogischen Personal
(Voll-/Teilzeitkräfte, Vertretungs- und Zusatzkräfte) und dessen Integration.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen iq zukunft und einer/einem BewerberIn kommt zustande, wenn der/die BewerberIn schriftlich (e-mail, Fax oder Post) ihre/seine persönlichen Daten bzw Bewerbung und Lebenslauf an iq zukunft übermittelt unddamit die AGB und Datenschutzbestimmungen anerkennt. Mit dem Eingang dieser Daten erklärt sich die/der BewerberIn einverstanden, dass diese Dritten zur Verfügung gestellt werden zum Zwecke der unter §2 erklärten Ziele. Mit dem Eingang eines Lichtbildes erklärt sich die/der BewerberIn einverstanden,dass dieses ebenfalls zum Zwecke laut §2 Dritten zur Verfügung gestellt wird. Die Einverständniserklärungen in Satz 2 und 3 sind jederzeit wiederrufbar.

(2) Die Abwicklung der mit Hilfe von iq zukunft zustande gekommenen Auftragsverhältnisse erfolgt allein im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.Es entsteht kein Arbeits- oder Dienstverhältnis des pädagogischen Personals mit iq zukunft.

(3) Zwischen iq zukunft und dem Auftraggeber besteht lediglich ein Nutzungsvertrag über die von iq zukunft zur Verfügung gestellten Daten.

(4) Im Falle der Beratung von Kiats bei der Besetzung offene Stellen mit fest angestelltem, auch zeitlich befristetem, pädagogischen Personal und Vertretungskräften besteht ein Beratungsvertrag. Dieser Vertrag zwischen iq zukunft und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn iq zukunft den Auftrag erhält (auch per E-Mail) und diesen wiederum bestätigt, dies kann auch per E-Mail geschehen.

(5) iq zukunft behält sich vor, Daten nicht zu übernehmen oder nicht weiter zu geben. Dies gilt beispielsweise

a) bei vergangenen schwerwiegenden Pflichtverstößen des Vertragspartners, die zur fristlosen Kündigung geführt haben,

b) bei mutmaßlich falschen Angaben.

Eine mögliche Ablehnung des Vertragsschlusses wird unverzüglich durch iq zukunft geschehen.

(5) Als Kommunikationsform vereinbaren die Parteien schriftliche (auch Fax) oder elektronische Form (e-mail), mit Ausnahme der Kündigung, die ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen hat.

§ 4 Leistungen

(1) Die Leistung von iq zukunft besteht im Nachweis geeigneten Personals durch Übermittlung aller iq zukunft bekannten, zur Verfügung stehenden und anhand einer im persönlichen Gespräch getroffenen Vorauswahl als den Kriterien des Auftraggebers entsprechend bewerteten in Frage kommenden BewerberInnen. iq zukunft steht für die grundsätzliche Verfügbarkeit dieser Kräfte ein.

(2) Dieser Nachweis geschieht

Als Übermittlung der im Moment der Anfrage vorhandenen Datensätze.Leistungserfolg ist Begleitung des Auftraggebers beim Auswahlprozeß, die erfolgreiche Besetzung der Stelle und/oder die Begleitung des Kandidaten zum Start und bei der Integration.(3) Eine Garantie für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme oder für eine Mindestanzahl an zur Verfügung stehenden Bewerbern übernimmt iq zukunft nicht.

§ 5 Zahlungsweise

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, iq zukunft die Besetzung der ausgeschriebenen Position sowie das mit dem Arbeitnehmer, der durch iq zukunft gewonnen wurde, vereinbarte Entgelt umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, mitzuteilen unddie Vergütung laut Preisliste/Leistungsliste innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Rechnungseingang zu zahlen. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb der vereinbarten Frist mit, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung in Höhe eines vergleichbaren Entgeltesfür eine vergleichbare Position zu stellen.

(2) Leistungen, die unabhängig vom Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. vor diesem erbracht werden, werden ggfs. gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Begleichung der Vergütung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Rechnungseingang.

(3) Der Auftrag endet mit Erbringung des Leistungserfolgs beziehungsweise durch ordentliche Kündigung. Ordentliche Kündigung istjeweils zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) ALLE PREISE VERSTEHEN SICH ZUZÜGLICH MEHRWERTSTEUER!

§ 6 Pflichten der Vertragspartner

(1)Alle Vertragspartner verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten Dritter entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur im Sinne des Vertragszwecks zu verwenden.

Dies schließt Vertraulichkeit im Umgang mit allen Kenntnissen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangt werden, ein. Dies schließt weiterhin den sorgsamen Umgang mit gespeicherten Daten sowie deren Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Dritte mit Hilfe geeigneter technischer Maßnahmen ein.

(2) Alle Vertragspartner verpflichten sich, nur Daten zu ihrer Person anzugeben, und alle Angaben zur Person wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies schließt die Pflicht zur Aktualisierung der Daten mit ein.

(3) Alle Vertragspartner verpflichten sich, keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Äußerungen oder Inhalte auf der von Der Auftraggeber verpflichtet sich, iq zukunft angebotenen Plattform zu platzieren.iq zukunft behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige, nicht den Gründen der Gleichbehandlung entsprechende oder ethisch nicht verantwortbare bzw. mit ihrer Firmenphilosophie unvereinbare Stellenausschreibungen unverzüglich zurückzuweisen.

(4) Alle Vertragspartner verpflichten sich, jede Tätigkeit, insbesondere deren Aufnahme, deren geplante Dauer sowie deren Beendigung iq zukunft mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als schwere Pflichtverletzung,die iq zukunft zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 7 Pflichten des Auftragnehmers

(1) iq zukunft erfüllt den Auftrag der Beratung und Begleitung fristgerecht und mit größtmöglicher Sorgfalt sowie unter Einhaltung aller Bestimmungen des Datenschutzes.

(2) Sollte absehbar sein, dass iq zukunft ohne eigenes Verschulden nicht im angemessenen Zeitraum einen Auftrag erfüllen kann, so wird der Auftraggeber darüber unmittelbar informiert.

(3) Sofern keine Einigung über eine Änderung des zeitlichen Rahmens erzielt werden kann, können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen den Vertrag kündigen.

§ 8 Pflichtverletzungen

(1) Bei wiederholtem groben Verstoß gegen Vertragspflichten behält sich iq zukunft vor, das Auftragsverhältnis nach vorheriger Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, iq zukunft von etwaigen Forderungen, denen iq zukunft aufgrund von Pflichtverletzungen dieser Vertragspartner ausgesetzt ist, freizustellen. In einem solchen Falle wird iq zukunft den betroffenen Vertragspartner unverzüglich informieren, um ihm alle prozessualen Rechte und Verteidigungsmittel zu erhalten. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernimmt iq zukunft nicht.

§ 9 Kündigung durch das pädagogische Personal

(1) Die Vertragspartner, die eine pädagogische Tätigkeit anbieten, können ihre geschäftliche Beziehung zu iq zukunft jederzeit beenden. Dies sollte möglichst in schriftlicher Form geschehen

(2)Kommt der Nutzer einer von iq zukunft erfolgten Aufforderung zur Aktualisierung seiner Daten nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung nach, so behält sich iq zukunft vor, eine Vermittlung zu verweigern.

§ 10 Haftung

(1) iq zukunft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der erfolgreichen oder erfolglosen Beratung in jedweder Form ergeben.

(2) iq zukunft übernimmt keine Haftung für das Ausbleiben gewünschter Ergebnisse, sofern dieses nicht grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens iq zukunft anzulasten ist.

(3) Im Übrigen haftet iq zukunft in jedem Fall aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung)nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Der Auftraggeber stellt iq zukunft von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung oder Verrichtung der dem Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit erheben sollten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Mit Leistungserbringung beider Seiten endet der Vertrag.

(2) Er ist von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

(3) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es wird Deutsches Recht vereinbart.

§ 13 Sonstiges

(1) Die AGB des Auftraggebers finden nur insoweit Anwendung, als diese den AGB des Auftragnehmers nicht widersprechen.

(2) Änderungen eines Auftrags oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt,was die Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.