Bewerber
Für Bewerber
transparent. empathisch. fair.
Anmeldung des Wohnsitzes nach dem neuen Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde (dazu notwendig: persönliches Erscheinen beim KVR oder Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen mit Ausweis oder Reisepass und einer Wohnungsgeberbestätigung, diese kann hier heruntergeladen werden) – Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (dazu notwendig: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage des Führungszeugnisses und aktuell 17 Euro)
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Die von der Meldebehörde erfassten Daten gehen direkt an das Bundeszentralamt für Steuern, daraufhin verschickt dieses Ihre persönliche und immer gültige Steueridentifikationsnummer.
Hier geht’s zum Finanzamt München/Bayern.
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Ein Bankkonto können Sie erst nach der Anmeldung beim KVR eröffnen, Sie benötigen die Meldebestätigung.
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Die Sozialversicherungsnummer kann über die Krankenkasse beantragt werden oder der Arbeitgeber beantragt sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
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Gesetzliche Krankenkassen gibt es eine Vielzahl in Deutschland.
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Hier erhalten Sie Freizügigkeitsbescheinigungen ect.
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